Hausaufgaben- und Lernzeitenkonzept am MKG
Rechtliche Grundlagen: Erlass vom 5.5.2015 [BASS 12-62 Nr. 3], Ganztagserlass vom 23.12.2010 [BASS 12-62 Nr. 2]
Das vorliegende Konzept regelt den Umgang mit Hausaufgaben und Lernzeiten am MKG. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenvorgaben in Einklang zu bringen mit unterrichtlichen Erfordernissen einerseits und der Belastungssituation der Schülerinnen und Das Konzept wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern/innen der Lehrer-, Schüler- und Elternschaft erarbeitet, in den schulischen Gremien beraten, auf der Schulkonferenz vom 23.5.2016 verabschiedet. Zum Schuljahr 2019/20 wurden die Lernzeiten aufgrund der Umstellung auf G9 neu organisiert und das Konzept entsprechend angepasst.
Sekundarstufe I
Die Klassen der Sekundarstufe I (5-9; ab SJ 2023/24 bis Klasse 10) haben montags, mittwochs und donnerstags von 15 bis 15.30 Uhr ein verbindlicheLernzeit im Klassenverband. Darüber hinaus stehen an den selben Tagen flexibleLernzeiten von 15.30 bis 16 Uhr zur Verfügung, bei denen es den Schülerinnen und Schülern freigestellt ist, ob sie diese in der Schule unter Betreuung oder zuhause nutzen. Falls erforderlich, können SuS in Absprache zwischen Schule und Eltern zur Teilnahme an der betreuten flexiblen Lernzeit verpflichtet werden. Es stehen also insgesamt maximal 180 Minuten Lernzeit zur Verfügung. Die Fachlehrer/innen stellen für die Lernzeit Aufgaben, die der Vertiefung, Übung und individuellen Förderung dienen und würdigen diese entsprechend1.
Die inhaltliche Steuerung der Lernzeiten/häuslicher Arbeit erfolgt über eine Zeitleiste in den Klassenbüchern sowie schüler/innenseits in den MKG-Planern. Eine längerfristige Planung der Lernzeiten (z.B. Wochenplan) ist wünschenswert. Schüler/innen wie betreuende Lehrer/innen übernehmen Verantwortung für die Lernzeit, achten auf eine konzentrierte lernförderliche Arbeitsatmosphäre sowie eine effektive Nutzung der schulischen Lernzeiten.
Zusätzlich zu dieser Lern- und Übungszeit stehen parallel zur flexiblen Lernzeit bzw. am Dienstag nach der 4. Stunde in den Hauptfächern Förderkurse und AGs für besonders intensive Förderung in Kleingruppen zur Verfügung. Wenn Schüler/innen Förderkurse oder AGs besuchen, entbindet dies nicht von der Verpflichtung, alle Lernzeitaufgaben zu erledigen.
Die selbständige Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Vokabeltests etc. (auch im Sinne einer Vorbereitung auf die Arbeitsweise in der Sekundarstufe II) fällt nicht unter die bisher genannten Zeiten.
Wenn SuS die ausreichend zur Verfügung gestellte Arbeitszeit im Unterricht nicht effektiv nutzen , müssen diese Aufgaben auf Anweisung der Lehrkraft in Ausnahmefällen und mit Eintrag im MKG-Planer zuhause nachgearbeitet werden.
Sekundarstufe II
In der Sekundarstufe II sind Hausaufgaben insbesondere z.B. zur Vertiefung, zum Üben, zur Erstellung von Referaten/Präsentationen etc. sowie zum Verfassen komplexerer Texte erforderlich. Diese Aufgaben werden so langfristig gestellt, dass den Schülern/innen genügend Zeit bleibt, die Aufgaben trotz der i.d.R. langen Unterrichtstage zu erledigen. Hausaufgaben von einem auf den anderen Tag sollen den Orientierungswert von 15-20min./Fach nicht übersteigen. Alle anderen Aufgaben sollen über den freien Dienstagnachmittag oder zur Folgewoche gestellt werden.
Die Lehrer/innen und Lehrer achten insbesondere in Klausurphasen darauf, die Belastung im Rahmen zu halten und verzichten, sofern möglich, auf umfangreichere Hausaufgaben. Schülerinnen und Schüler melden an die Aufgaben stellenden Lehrer/innen besondere Belastungen zurück, sodass gemeinsam Umfang der Aufgaben und der zur Verfügung stehende Zeitrahmen abgestimmt werden kann. Die Schüler/innen wenden sich bei Problemen nach Rücksprache über die Jahrgangsstufen-sprecher an die Jahrgangsstufenleiter
Die Schülern/innen haben in der Schule die Möglichkeit, im Oberstufenraum und ggf. in anderen Räumen (z.B. der Bibliothek), Aufgaben zu erledigen und sind angehalten, Hohlstunden dafür zu nutzen, um die nachmittägliche Belastung zu reduzieren.
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